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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (nachfolgend „AGB“) sind maßgebend für das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmenden an Konferenzen, Tagungen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“) und der WEITBLICK GmbH & Co. KG (nachfolgend „WEITBLICK“). Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn sie WEITBLICK in einer Bestellung, einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden und WEITBLICK nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für den Fall, dass WEITBLICK in Kenntnis der AGB der Teilnehmenden vorbehaltlos Leistungen an diese erbringt.

1.3. Im Einzelfall mit Teilnehmenden getroffene individuelle Abreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag maßgebend.

1.4. Soweit für die technische Durchführung einer Veranstaltung ein Vertragsverhältnis von Teilnehmenden mit einem Dritten erforderlich ist (z.B. Registrierung bei Online-Diensteanbieter), sind zusätzlich die jeweiligen Nutzungs-/Geschäftsbedingungen dieses Dritten von den Teilnehmenden zu berücksichtigen. Soweit es sich um Leistungen dieses Dritten handelt, wird WEITBLICK nicht Vertragspartner. WEITBLICK ist auch nicht der Vertreter des Dritten.

2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

2.1. Die Anmeldung kann in Textform oder auf elektronischem Weg erfolgen. Der Vertrag kommt zustande mit der Anmeldebestätigung seitens WEITBLICK. Eine automatisierte Bestätigung, dass eine Anmeldung eingegangen ist, stellt noch keine Anmeldebestätigung dar. Bei Veranstaltungen mit begrenzten Teilnahmekapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt.

3. Änderungen im Veranstaltungsverlauf

3.1. WEITBLICK behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen, den Ablauf der Veranstaltung zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, gestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. WEITBLICK behält sich ferner vor, erforderlichenfalls den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies für die Teilnehmenden zumutbar ist. Solche Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

3.2. Zudem können Veranstaltungen nach pflichtgemäßem Ermessen, unter Berücksichtigung von nicht im Verantwortungsbereich von WEITBLICK liegenden Umständen, als hybride oder als rein virtuelle Veranstaltung durchgeführt werden. Eine solche Veränderung berechtigt nicht zu einer kostenfreien Stornierung.

3.3. WEITBLICK behält sich das Recht vor, angemessene Maßnahmen und geeignete Hygienekonzepte im Vorfeld der einzelnen Veranstaltungen, insbesondere bedingt durch Dritte (z. B. Kongresshotels sowie Kongressveranstalter), festzulegen.

4. Teilnahmegebühr, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

4.1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Teilnehmenden verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Sofern nicht in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm anders angegeben, verstehen sich die Teilnahmegebühren pro Person und Veranstaltungstermin sowie zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.2. Die Teilnahmegebühr ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen.

4.3. Kommt der Teilnehmende mit der Zahlung in Verzug, ist WEITBLICK berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.

4.4. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht bei WEITBLICK eingegangen, steht dem Teilnehmenden kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung zu.

4.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von WEITBLICK nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von WEITBLICK unbestritten oder anerkannt ist.

5. Absage der Veranstaltung durch WEITBLICK

5.1. WEITBLICK behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis sieben Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ersatzlos abzusagen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde.

5.2. WEITBLICK hat zudem das Recht zur Verschiebung oder ersatzlosen Absage einer Veranstaltung, wenn deren Durchführung aus von WEITBLICK nicht zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. höhere Gewalt, behördliche Auflage z.B. wegen Pandemie, Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht).

5.3. Für den Fall einer Absage oder einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung, werden die Veranstaltungsgebühren den Teilnehmenden umgehend in voller Höhe erstattet. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere für Reise- und Übernachtungskosten, ist ausgeschlossen, es sei denn, der die Absage der Veranstaltung begründende Umstand ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von WEITBLICK zurückzuführen.

6. Rücktritt durch Teilnehmenden

6.1. Teilnehmende haben das Recht, von einer erfolgten Anmeldung bzw. dem zustande gekommenen Vertrag ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Ein Rücktritt bedarf mindestens der Textform. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

6.2. Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 90 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, werden keine Gebühren berechnet. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in vollem Umfang erstattet.

6.3. Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem späteren Rücktritt, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung werden 100% der Teilnahmegebühr fällig.

7. Bild-, Ton- und Medienaufzeichnungen sowie Urheberrechte

7.1. WEITBLICK ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zu Präsentations- und Informationszwecken, u.a. auf unseren Webseiten oder Social-Media sowie in der Presse zu veröffentlichen.

7.2. Sollten Teilnehmende mit dem Fotografieren oder den sonstigen Medienaufzeichnungen nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis gegenüber der/dem jeweiligen Veranstaltungsverantwortlichen.

7.3. Unterlagen und sonstigen Materialien, auf die die Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung Zugriff haben, sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder in Textform verfasster Zustimmung von WEITBLICK gestattet.

7.4. Jede Verwendung der Logos, Marken oder Namen von WEITBLICK ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von WEITBLICK.

7.5. WEITBLICK ist berechtigt, eingereichte oder im Rahmen der Veranstaltung erarbeitete Beiträge der Teilnehmenden zu Präsentations- und Informationszwecken, u.a. auf unserer Webseite, in Publikationen oder Social-Media sowie in der Presse zu veröffentlichen.

8. Haftung

8.1. WEITBLICK haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Sofern WEITBLICK eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, sind Schadensersatzansprüche gegen WEITBLICK, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

8.3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (beispielsweise bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Ansprüchen aus Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz), sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleicher Weise für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von WEITBLICK.

9. Werbe- und Verkaufsaktivitäten

Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmenden nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von WEITBLICK zulässig.

10. Datenschutzhinweise

Personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und gemäß den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufbewahrt. Nähere Informationen zum Datenschutz sowie über die Rechte der betroffenen Personen sind unseren Datenschutzinformationen unter https://www.weitblick-workwear.de/datenschutz-health-hospitality-summit/ zu entnehmen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher oder in Textform verfasster Bestätigung durch WEITBLICK.

11.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist – soweit dies zulässig vereinbart werden kann – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von WEITBLICK.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.